Allgemeine Geschäftsbedingungen

der fairytel. communications gmbh

1. Allgemeines

1.1. Geltung der AGB
Grundlage aller mit FAIRYTEL communications GmbH, Trappelgasse 4, 1040 Wien (im folgenden „fairytel“), abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allfällige Sonderbedingungen der fairytel und die in den Leistungsbeschreibungen allenfalls enthaltenen Bestimmungen sowie die Bestimmungen des Einzelvertrages (Anmeldeformulars). Fairytel schließt Verträge, sofern nicht ausnahmsweise mit Unternehmern ein Einzelvertrag schriftlich abgeschlossen wurde, ausschließlich unter Verwendung der entsprechenden Anmeldeformulare der fairytel ab. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Unterlagen stets in folgender Reihenfolge: Einzelvertrag; Anmeldeformular; Sonderbedingungen; AGB; Leistungsbeschreibung. Bedingungen der Kunden verpflichten fairytel selbst dann nicht, wenn fairytel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Änderungen der AGB sowie der Leistungsbeschreibung
Änderungen der AGB, allfälliger Sonderbedingungen und der Leistungsbeschreibung können von fairytel vorgenommen werden; diese sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website www.fairytel.at abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird gem § 25 Abs 2 TKG 2003 (Telekommunikationsgesetz 2003) eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird fairytel seinen Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. Fairytel wird seine Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinweisen, dass sie gem § 25 Abs 3 TKG 2003 berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. Fairytel behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos. Fairytel wird die Kunden auch auf diese Möglichkeit zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden diesfalls gegenstandslos wird, hinweisen.

1.3. Übertragung von Rechten und Pflichten; Verbot des Wiederverkaufs; Nutzung
Ohne die vorherige (und außer bei Verbrauchern schriftliche) Zustimmung sind die Kunden von fairytel nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Weiters ist dem Kunden jeglicher Wiederverkauf bzw die Erbringung von Carrierleistungen unter Nutzung der Dienste von fairytel untersagt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine entsprechend ungewöhnliche Verkehrsverteilung den Widerverkauf bzw die Erbringung von Carrierleistungen indiziert. Im Fall des Zuwiderhandelns gegen dieses Verbot hat fairytel das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und / oder die erbrachten Leistungen zu den entsprechenden Preisen nachzuverrechnen, wie sie gegenüber Wiederverkäufern / Carriern verrechnet würden. Das Recht von fairytel auf Schadenersatz bzw. sonstige Ansprüche bleiben diesfalls unberührt.

1.4. Zustandekommen des Vertrages; Beginn des Fristenlaufs in bestimmten Fällen
Der Vertrag mit fairytel über die Telekommunikationsdienstleistungen kommt zustande, sobald der vom Kunden erteilte Auftrag von fairytel schriftlich, per Telefax oder per E-Mail angenommen wurde. Gegenüber Verbrauchern iSd § 1 KSchG ist auch eine mündliche Annahme möglich. Fairytel hat in begründeten Fällen das Recht, den Vertragsabschluss mit dem Kunden abzulehnen, insbesondere wenn der Kunde mit Entgeltzahlungen aus einem bestehenden oder früheren Vertragsverhältnis im Rückstand ist oder unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen oder der Kunde Telekomleistungen gesetzwidrig missbraucht hat oder der Verdacht besteht, dass er diese gesetzwidrig missbrauchen wird. Erfolgt die Annahme durch fairytel nicht ausdrücklich, sondern durch Beginn der Leistungserbringung (z.B. Freischaltung) durch fairytel, ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zustande gekommen. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab Bestellung das vorgesehene Anfangsguthaben sowie die sonstigen von ihm geschuldeten Beträge, wird er ohne weitere Vorwarnung gesperrt und sein Vertrag endet automatisch; entstandene Entgeltforderungen von fairytel bleiben unberührt.
Für den Beginn des Fristenlaufes bei vereinbarter Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum des Kündigungsverzichts gilt in diesem Fall als Beginn des Fristenlaufs der Monatserste nach Beginn der Leistungserbringung.

1.5. Frist bei der Bereitstellung der Leistungen
Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt, sofern nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch fairytel, bzw. vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.2) geschaffen hat (kurz „Bereitstellungstermin“). Wird der Bereitstellungstermin aus Gründen, die von fairytel zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich fairytel, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von einem Viertel der monatlichen Grundgebühr pro Woche der Überschreitung des Bereitstellungstermines zu gewähren, wenn der Bereitstellungstermin um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermines auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen von fairytel sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.

1.6. Störungsbehebung
Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche von fairytel zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Störungen können unter service@fairytel.at gemeldet werden. Bei Überschreitung dieser Frist gilt Abs. 1.5 sinngemäß. Der Kunde hat fairytel bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und fairytel oder von ihr beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird fairytel bzw. von ihr beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde der fairytel jeden ihr dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.

1.7. Sicherheitsleistung; Vorauszahlung
Fairytel ist berechtigt, die Annahme eines Angebotes von einer Sicherheitsleistung des Kunden (z.B. Kaution, Bankgarantie) oder von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, wenn die fristgerechte Bezahlung von Entgeltforderungen gefährdet erscheint. Grundsätzlich steht fairytel das Recht zu, Leistungen ausschließlich gegen Vorauszahlung zu erbringen. Weiters ist fairytel berechtigt, die Vertragsannahme bei Vorliegen technischer oder kommerzieller Gründe (zB Unwirtschaftlichkeit für fairytel) abzulehnen.

1.8. Keine Vollmacht für Vertriebspersonal
Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter von fairytel haben keine Vollmacht, für fairytel Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegenzunehmen.

2. Telekommunikationsdienstleistungen

2.1. Dienste und Lieferungen von fairytel, Dienstequalität
Fairytel erbringt Telekommunikationsdienstleistungen. Weiters erbringt fairytel Hard- und Softwarelieferungen. Fairytel steht es frei, sich für die Erbringung der vertraglichen Leistung Dritter zu bedienen. Die Entschädigung bzw Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen des Pkt 6 (Haftung und Gewährleistung).

2.2. Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige nötige Geräte und Internetanbindungen zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung von fairytel beizustellen sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung, geeignete Räume; geeigneter Internetanschluss etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter einholen und alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen. Der Kunde anerkennt die Einhaltung der maßgeblichen technischen Standards und wird fairytel bei Nichteinhaltung schad- und klaglos halten. Fairytel übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der vom Kunden installierten Telekommunikationseinrichtungen oder Software des Kunden, wie insbesondere Nebenstellenanlagen, Router, Switches, Firewalls, Fax- oder Telefonapparate sowie PCs und Modems.

2.3. Zusammenspiel mit Netzen anderer Betreiber
Dem Kunden ist bekannt, dass die fairytel Dienste nur nach Maßgabe der Bereitstellung von Übertragungswegen durch nationale und internationale Netzbetreiber erfolgen können; ebenso erfolgt die IP-Konnektivität nur nach Maßgabe der Möglichkeiten und unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Die ständige Verfügbarkeit dieser Übertragungswege und der davon abhängigen fairytel Dienste kann daher nicht zugesichert werden. Fairytel behält sich weiters zeitweise Einschränkungen wegen etwaiger Kapazitätsgrenzen vor. Bei höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, technischen Änderungen der Telefonnetze oder sonstigen Anlagen oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten können ebenfalls zeitweise Einschränkungen und Unterbrechungen in den fairytel Diensten auftreten. Fairytel haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von fairytel verschuldet wurden. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw Beschränkungen bleiben unberührt. Festgehalten wird, dass allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt bleiben.

2.4. Lieferungen durch fairytel
Sofern dem Kunden von fairytel Modems, Geräte, Software oder sonstige Gegenstände zur Nutzung überlassen werden, verbleiben diese im Eigentum von fairytel, selbst dann, wenn sie installiert worden sind, und sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an fairytel zu retournieren, andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Der Kunde und die seinem Verantwortungsbereich unterliegenden Personen haben diese Endgeräte oder Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden, bei einer Beschädigung wird der Kunde nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service und Wartung von gemieteten Endgeräten sowie Zubehör werden während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich von fairytel oder von deren Beauftragten vorgenommen. Die Lieferung von an den Kunden verkauften Geräte und Software erfolgt jedenfalls unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung. Bei der Lieferung von Software räumt fairytel, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde fairytel schad- und klaglos stellen.

3. Vertragslaufzeit und Kündigung

3.1. Kündigungsfrist und Kündigungsverzicht
Verträge werden, sofern nicht anderes vereinbart wurde, auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Der Vertrag kann, sofern im jeweiligen Auftragsformular nicht anderes vereinbart wurde, von beiden Vertragsteilen jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Ein allfälliges Guthaben ist diesfalls dem Kunden unter Abzug einer Verwaltungspauschale von EUR 5,– zurückzuzahlen. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab Bestellung das vorgesehene Anfangsguthaben sowie die sonstigen von ihm geschuldeten Beträge, wird er ohne weitere Vorwarnung gesperrt und sein Vertrag endet automatisch; entstandene Entgeltforderungen von fairytel bleiben unberührt.

3.2. Auflösung aus wichtigem Grund; Sperre; Sicherheitsleistung
Fairytel ist berechtigt, diesen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen oder die Geräte oder Dienstleistungen vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren. Als wichtiger Grund gelten unter anderem Aufbrauch des Guthabens (Vorauszahlung) des Kunden; weiters ein Zahlungsverzug (auch aus anderen Vertragsverhältnissen mit fairytel) trotz (schriftlicher oder elektronischer) Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist unter Androhung einer Diensteunterbrechung oder – abschaltung; die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens; die Beantragung eines außergerichtlichen Ausgleichsversuches; die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden; die Einleitung eines Liquidationsverfahrens oder der Verdacht des Missbrauchs des Telekommunikationsdienstes; beim Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen. Im Fall einer Sperre auf Grund des Aufbrauchs des Guthabens ist der Kunde für weitere 30 Tage berechtigt, Notrufe abzusetzen sowie ist für weitere 30 Tage unter der Telefonnummer erreichbar. Er ist jedenfalls nicht berechtigt, sonstige Anrufe vorzunehmen. Weiters ist fairytel zur Diensteunterbrechung oder -abschaltung in Form einer Voll- oder Teilsperre (letzteres im Sprachtelefoniebereich und bedeutet eine Sperre für abgehende Anrufe) berechtigt, wenn das Verbrauchsvolumen während eines Rechnungszeitraums sprunghaft ansteigt, so dass das Dreifache des Durchschnitts der letzten drei Rechnungen erreicht wird, und der Kunde trotz Aufforderung von fairytel unter Androhung der sonstigen Sperre und unter Setzung einer Frist von zwei Wochen keine Zwischenzahlung und/oder angemessene Vorauszahlung leistet. Fairytel wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und über deren Grund unverzüglich informieren. Nach Möglichkeit wird der Kunde bereits vor einer Sperre informiert werden. Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird mit EUR 30,– vergebührt (außer Sperre bei Aufbrauch des Guthabens); darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von fairytel bleiben vorbehalten.

3.5. Keine Verpflichtung zur weiteren Leistungserbringung von fairytel bei Beendigung;
Löschung von Inhaltsdaten des Kunden
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund immer, ist fairytel zur fortgesetzten Erbringung von Leistungen nicht mehr verpflichtet. Insbesondere ist fairytel zum Löschen gespeicherter oder zum Abruf bereit gehaltener Daten (z.B. Anruflisten) berechtigt. Der rechtzeitige Abruf bzw. die Sicherung dieser Daten liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der entsprechend diesen Bestimmungen vorgenommenen Löschung kann der Kunde keine Ansprüche gegen fairytel ableiten.

3.6. Rücktritt des Verbrauchers nach § 5e KSchG
Im Falle des Rücktritts nach § 5e KSchG hat der Kunde die Kosten der Rückabwicklung (Kosten der Rücksendung von Lieferungen sowie notwendige Kosten der Rückerstattung des geleisteten Entgelts, insbesondere allfällige Bankspesen sowie Spesen bei Widerruf einer Einzugsermächtigung) zu tragen.

4. Entgelte und Entgeltänderungen

4.1. Gültige Entgelte
Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr, Entgelte für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (zB gesprächsdauerabhängigen) und einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung des Teilnehmeranschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren) unterschieden. Die Entgelte für die Benutzung des Telekommunikationsdienstes richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige Indexanpassungsklausel. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht. Preise für Installation, Wartung, Übermittlung von Gebührenimpulsen, Sonderdienste und optionale Gesprächsauswertungen sind gleichfalls den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen. Bei Lieferungen durch fairytel gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von fairytel; allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.

4.2. Änderung der Entgelte
fairytel behält sich bei Änderungen der für ihre Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) des Entgeltes vor; bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen von fairytel abhängig ist, und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Für Änderungen der Entgelte gilt Pkt. 1.2. Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

5. Zahlungen und Rechnungen

5.1. Abrechnung und Zahlungsart; Widerruf einer Einzugsermächtigung Die Entgelte werden jeweils zum Letzten eines Monats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern sich aus diesen AGB oder dem Auftragsformular nicht anderes ergibt bzw. nicht anderes (bei Unternehmern: schriftlich) vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch Vorauszahlung oder mit Kreditkarte oder im Bankeinzugsverfahren 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei jedem unberechtigten Widerruf einer erfolgten Zahlung hat der Kunde jegliche Bankspesen, insbesondere auch Kosten des Widerrufs einer Einzugsermächtigung zu tragen. Sofern fairytel der Zahlung ohne Vorauszahlung zustimmt, kann dies von fairytel jederzeit widerrufen werden; Leistungen werden durch fairytel sodann nur nach Vorauszahlung durch den Kunden erbracht. Sofern fairytel der Zahlung mit Zahlschein zustimmt, kann die Zustimmung zu dieser Zahlungsart jederzeit von fairytel widerrufen werden. Der Kunde hat diesfalls unverzüglich die Umstellung auf Kreditkartenzahlung oder Bankeinzug vorzunehmen und fairytel nachzuweisen. Bei Zahlscheinzahlung kann fairytel dem Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt von zumindest EUR 3,–zzgl USt pro Rechnung (bei Teilzahlungen pro Zahlungsvorgang) verrechnen. Sollte der Kunde Forderungen gegen fairytel haben (zB auf Rückzahlung eines Guthabens), werden diese Beträge von fairytel in bar zurückgezahlt. Der Kunde ist nicht zum Widerruf einer Einzugsermächtigung berechtigt, widrigenfalls er jedenfalls sämtliche Bankspesen für den Widerruf einer Einzugsermächtigung fairytel zu ersetzen hat.

5.2. Fälligkeit und Verzugszinsen
Die im Abrechnungszeitraum angefallenen Entgelte sind zu dem in der Abrechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der fairytel maßgeblich. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank oder dem an seine Stelle tretenden Zinssatz verpflichtet. Fairytel behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Jedenfalls hat der Kunde alle notwendigen und zweckentsprechenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

5.3. Einwendungen gegen die Rechnung
Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Fairytel wird Verbraucher auf diese Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Sollten sich nach einer Prüfung durch fairytel die Einwendungen des Kunden aus Sicht von fairytel als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme von fairytel bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten. Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme von fairytel, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Fairytel wird Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

5.4. Fälligkeit des Rechnungsbetrages bei Einwendungen
Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, ist aber auch diesfalls sofort fällig.

5.5. Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gem § 122 TKG 2003
Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde (siehe www.rtr.at) vorlegen. Der Verfahrensablauf richtet sich nach den Verfahrensrichtlinien der RTR (www.rtr.at). Fairytel ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.

5.6. Aufrechnung
Gegen Ansprüche von fairytel kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG gilt abweichend davon: Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Verbrauchers ist ausgeschlossen, außer fairytel ist zahlungsunfähig, hat die Gegenforderung anerkannt, oder diese steht mit der Verbindlichkeit des Vertragspartners in rechtlichem Zusammenhang.

5.7. Entgeltpauschalierung
Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw., falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.

5.8. Entgeltnachweis
Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält jedenfalls folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelt für alle Gesprächsverbindungen international, -national, -Mobil, Entgelte für alle einmaligen und monatlichen Leistungen, Gesamtpreis exkl. USt, USt, Gesamtpreis inklusive USt, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf www.rtr.at) enthalten. Grundsätzlich stellt fairytel, sofern der Kunde es nicht anders verlangt, den Einzelentgeltnachweis nur in elektronischer Form (zB im Zusammenhang mit dem Online-Rechnungsabruf) zur Verfügung. Sofern fairytel die Möglichkeit zum Online-Rechnungsabruf bietet, wird fairytel die Einzelentgeltnachweise der vergangenen drei Monate zum Abruf bereit halten und danach grundsätzlich löschen. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.

5.9. Haftung für Entgeltforderungen; Schutz von Zugangsdaten
Der Kunde erhält einen PIN-Code, für dessen Geheimhaltung und dessen Verwendung er allein verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung seiner Benutzerdaten und zum Schutz dieser vor unbefugtem Zugriff. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen aus Kommunikationsdienstleistungen sowie sonstige Ansprüche aus Kommunikationsdienstleistungen, die aus der (von ihm genehmigten oder missbräuchlichen) Nutzung seines Anschlusses oder seiner Wertkarte bzw seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von fairytel zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche von fairytel bleiben unberührt.

6. Haftung und Gewährleistung von fairytel und Verpflichten des Kunden

6.1. Haftungsausschluss; Rügeverpflichtung des Kunden
Die Haftung von fairytel für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Personenschäden. Für Verbraucher gemäß § 1 KSchG gilt der Haftungsausschluss überdies nur bei leichter Fahrlässigkeit. Jedenfalls ist die Haftung von fairytel auf EUR 500,– pro Kunde pro Kalenderjahr, sowie auf EUR 5.000,– pro Kalenderjahr für die Gesamtheit aller Geschädigten beschränkt; bei übersteigenden Schäden werden die Geschädigten, soweit möglich, anteilig befriedigt; Geschädigte, die ihre Forderungen nach Ausschöpfung der Wertgrenzen bekannt geben, haben keinen Anspruch mehr. Dies gilt nicht bei Personenschäden. Für Verbraucher gemäß § 1 KSchG gilt diese Haftungsbeschränkung / Haftungsausschluss überdies nur bei leichter Fahrlässigkeit. Gewährleistungs-, Nichterfüllungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer unverzüglichen (spätestens binnen zwei Werktagen) schriftlichen und detaillierten Mängelrüge voraus; dies gilt nicht für Verbraucher. Fairytel haftet ferner nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter (mit Ausnahme von Erfüllungsgehilfen fairytel), höhere Gewalt (z.B. atmosphärische Entladungen) oder Einwirkungen durch vom Kunden angeschlossene Geräte zurückzuführen sind. Weiters übernimmt fairytel keine Gewähr, dass die beigestellten Komponenten (z.B. Geräte oder Software) allen funktionalen Anforderungen des Kunden entsprechen und mit dem vorhandenen System zusammenarbeiten, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich garantiert wurde. Weiters wird keine Haftung für Datenverluste des Kunden übernommen; bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Datenverlust von fairytel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Jedenfalls ist der Kunde aber zur zumindest täglichen Sicherung seiner Daten verpflichtet. Stellt fairytel Software zur Verfügung, die als „Shareware“ oder „Public Domain“ klassifiziert ist, übernimmt fairytel für diese keine Haftung. Weiters haftet fairytel nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder von ihm erhaltene EMails (und zwar auch dann nicht, wenn diese Viren enthalten), sowie für die Leistungen dritter Diensteanbieter, selbst wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der fairytel-Homepage erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB. Viren, Spam (einschließlich Voice-Spam), trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Fairytel übernimmt dafür keine Haftung; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn fairytel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Bei von fairytel errichteten oder überprüften Firewalls geht fairytel mit größtmöglicher Sorgfalt nach dem Stand der Technik vor, weist jedoch darauf hin, dass absolute Sicherheit von Firewallsystemen nicht besteht und haftet daher nicht, wenn das Firewallsystem umgangen oder außer Funktion gesetzt wird; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn fairytel nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Fairytel haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.

6.2 Verpflichtung des Kunden zur widmungs- und rechtsgemäßen Nutzung; Ersatzpflichten des Kunden
Der Kunde hat die, von fairytel oder durch sie beauftragte Dritte, überlassenen Einrichtungen und die Telekommunikationsdienstleistungen bestimmungsgemäß und entsprechend den Vereinbarungen, auch in diesen AGB, zu nutzen und fairytel schad- und klaglos zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber fairytel die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, fairytel vollkommen schad- und klaglos zu halten, falls fairytel wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich in Anspruch genommen wird. Wird fairytel in Anspruch genommen, so steht fairytel allein die Entscheidung zu, wie fairytel reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc); der Kunde kann diesfalls – außer im Fall groben Verschuldens von fairytel – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.

6.3 Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen
Der Kunde ist verpflichtet, fairytel von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um fairytel die Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt fairytel für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung. Die Rügeverpflichtung nach Pkt 6.1 bleibt unberührt. Erstattet der Kunde Störungsmeldungen, ohne dass eine von fairytel zu vertretende Störung vorliegt, hat er den dadurch verursachten Aufwand von fairytel zu ersetzen.

7. Datenschutz und Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

7.1. Information gem § 96 Abs 3 TKG 2003, verarbeitete Daten, Stammdaten Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem § 98 TKG 2003. Soweit fairytel gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird fairytel dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Fairytel wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und zu verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Stammdaten werden gem § 97 Abs 2 TKG 2003 von fairytel spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

7.2. Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
Fairytel und ihre Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der Teilnehmer werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche. Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz von fairytel ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

7.3. Verkehrsdaten
Fairytel wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird fairytel diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird fairytel die Daten nicht löschen. Ansonsten wird fairytel Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. Sofern fairytel die Möglichkeit zum Online-Rechnungsabruf bietet, wird fairytel die Einzelentgeltnachweise der vergangenen drei Monate zum Abruf bereit halten und danach grundsätzlich löschen.

7.4. Inhaltsdaten
Inhaltsdaten werden von fairytel nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird fairytel gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird fairytel die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.

7.5. Geheimhaltung
Weiters verpflichten sich die Vertragspartner, über technische, kaufmännische und personelle Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren und Informationen darüber nicht an Dritte, abgesehen den von fairytel zur Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen Beauftragten, weiterzugeben.

7.6. Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke von fairytel; E-Mail-Werbung Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass seine Verkehrsdaten gem § 92 Abs 3 Z 4 TKG 2003 zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten der fairytel, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von fairytel-eigenen Telekommunikationsdiensten verwendet werden dürfen. Der Kunde erklärt sich weiters damit einverstanden, von fairytel Werbung, unter anderem auch per E-Mail, zu erhalten. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Fairytel wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.

7.7. Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung
Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.

7.8. Rufnummernunterdrückung
Der Kunde hat die Möglichkeit zur Rufnummernunterdrückung abgehender und eingehender Anrufe gem § 104 TKG 2003. Die Möglichkeiten zur Rufnummernunterdrückung sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Schriftformgebot ; Vertragsabschluss und Kommunikation über e-mail Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformgebot gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Es gilt österreichisches Recht. Nicht anzuwenden sind jedoch die nichtzwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und die Bestimmung des UN-Kaufrechts. Sofern der Vertragsabschluss (bzw die Bestellung) über Internet oder e-mail erfolgt ist, kann auch die weitere Kommunikation über e-mail erfolgen. Diesfalls gilt die Verwendung von emails als Einhaltung der Schriftform, sofern der Erhalt der e-mail vom Empfänger rückbestätigt worden ist.

8.2. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14
KSchG.

8.3. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung gilt, außer gegenüber Verbrauchern, als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung nach möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle von Lücken.

8.4. Bekanntgabe von Namens- oder Adressänderungen; Zugang elektronischer Erklärungen
Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift fairytel umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Mitteilungen als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse oder e-Mail-Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene e-mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

8.5. Europäische Notrufnummer
Fairytel weist gemäß Telekommunikationsgesetz auf die einheitliche Europäische Notrufnummer 112 hin.